Sicher studieren – von Anfang an
Sicherheit und Gesundheit sind wichtige Voraussetzungen für ein erfolgreiches Studium. Das Merkblatt „Arbeitsschutz für Studierende“ fasst die hochschulweit geltenden Grundregeln zum Arbeits-, Gesundheits-, Brand- und Umweltschutz an der HTWK Leipzig kompakt und verständlich zusammen.
Es richtet sich an alle Studierenden – insbesondere bei Tätigkeiten in Laboren und Werkstätten, bei Praktika, Exkursionen, im Hochschulsport sowie bei sonstigen studienbezogenen Projekten.
Das Merkblatt informiert insbesondere über
- den gesetzlichen Unfallversicherungsschutz von Studierenden,
- allgemeine Sicherheits- und Verhaltensregeln,
- den sicheren Umgang mit Maschinen, elektrischen Geräten, Gefahrstoffen und persönlicher Schutzausrüstung,
- das richtige Verhalten bei Bränden, Evakuierungen und medizinischen Notfällen,
- die Erste Hilfe und das Verfahren zur Unfallanzeige,
- besondere Situationen wie Schwangerschaft, Auslandspraktika, Alleinarbeit oder Tätigkeiten außerhalb der Öffnungszeiten.
Wichtig: Das Merkblatt vermittelt die hochschulweit geltenden Grundlagen. Es ersetzt keine tätigkeits-, raum- oder stoffbezogene Unterweisung und keine Labor-, Werkstatt- oder Betriebsanweisung. Vor Beginn entsprechender Tätigkeiten sind die jeweiligen Unterweisungen, Bereichsregelungen und Anweisungen der verantwortlichen Personen zu beachten.
Unfall? Bitte immer sofort melden!
An der HTWK Leipzig sind alle Unfälle mit möglichem Zusammenhang zum Studium, zum Hochschulsport oder zu einem versicherten Weg unverzüglich hochschulintern anzuzeigen. Dies gilt auch bei scheinbar geringfügigen Verletzungen und unabhängig davon, ob eine ärztliche Behandlung erfolgt.
Studierende müssen nicht selbst beurteilen, ob eine gesetzliche Unfallanzeige an die Unfallkasse Sachsen erforderlich ist. Die Hochschule prüft nach Eingang der Meldung die weiteren Schritte.

