
Unfallmeldung an der HTWK Leipzig
Beschäftigte einschließlich Auszubildende, studentische und wissenschaftliche Hilfskräfte, Personen im Praktikum sowie Studierende der HTWK Leipzig sind bei Unfällen, die im unmittelbaren Zusammenhang mit der Arbeits- bzw. Studientätigkeit sowie den damit verbundenen Wegen stehen, über die Unfallkasse Sachsen gesetzlich versichert.
Erleiden Personen im Beamtenstatus einen Dienstunfall, ist das Landesamt für Steuern und Finanzen im Rahmen der Dienstunfallfürsorge zuständig.
Allgemeine Informationen der Unfallkasse Sachsen können Sie unter diesem Link abrufen.
Informationen und Formulare
Nachfolgend finden Sie weiterführende Informationen zum Unfallversicherungsschutz und die nach einem Unfall jeweils auszufüllenden Formulare für:
Beschäftigte sind nach § 2 Abs. 1 Nr. 1 SGB VII kraft Gesetzes unfallversichert. Der zuständige Unfallversicherungsträger für die Beschäftigten der HTWK Leipzig ist die
Unfallkasse Sachsen
Rosa-Luxemburg-Straße 17 a
01662 Meißen
Der Versicherungsschutz bezieht sich auf Personenschäden im Zusammenhang mit der Arbeitstätigkeit sowie den damit verbundenen Wegen. Mit Ausnahme von Hilfsmitteln, z. B. Brillen, werden Sachschäden vom Unfallversicherungsträger grundsätzlich nicht ersetzt.
Weitergehende Fragen können direkt an die Unfallkasse Sachsen (UKS) unter Tel. 03521/724-0 bzw. per Mail an
poststelle (at) uksachsen.de
gerichtet werden.
Ist eine ärztliche Behandlung erforderlich, sollte sofort mitgeteilt werden, dass es sich um einen Arbeits- bzw. Wegeunfall handelt. Damit entfallen Zuzahlungen für Medikamente und Behandlungen unmittelbar.
Arbeits- und Wegeunfälle sind anzeigepflichtig. Bei Unfällen ohne ärztliche Behandlung ist keine Unfallanzeige mehr erforderlich. Diese Unfälle sollen entweder mithilfe des Meldeblocks „Dokumentation der Erste-Hilfe-Leistungen“ als datenschutzgerechter Ersatz für das Verbandsbuch oder mithilfe des elektronisch ausfüllbaren Formulars dokumentiert werden. Senden Sie bitte das ausgefüllte Dokument an die Fachkraft für Arbeitssicherheit und das Dezernat Personal.
Sollte im Nachgang noch ein Arztbesuch erforderlich werden, gilt das bisherige Verfahren, d.h. die jeweils zutreffende Unfallanzeige soll mit Unterschrift(en) an die Fachkraft für Arbeitssicherheit übermittelt werden.
Eine kleine innerbetriebliche Unfallanzeige ist bei Unfällen mit ärztlicher Behandlung und bis zu drei Tagen Arbeitsunfähigkeit zu erstatten, eine große Unfallanzeige bei Arbeitsunfähigkeit von mehr als drei Tagen. Alle Formblätter sind jeweils von der oder dem Vorgesetzten oder von der jeweils beauftragten Person zu unterschreiben und an die Fachkraft für Arbeitssicherheit zu senden.
Die kleine sowie die große Unfallanzeige — die Unterschrift des Personalrates für die große Unfallanzeige wird von der Fachkraft für Arbeitssicherheit eingeholt — werden der Unfallkasse Sachsen zugeleitet.
Ist der Unfall auf Fremdverschulden zurückzuführen, z. B. Verkehrsunfälle, Glatteis, schadhafte Wegverhältnisse oder Gebäudemängel, und besteht Arbeitsunfähigkeit, ist zusätzlich zu den o. g. Formularen der Meldebogen für drittverschuldete Ereignisse an die Fachkraft für Arbeitssicherheit zu senden. Gleiches gilt für außerdienstliche Unfälle mit Fremdverschulden, wobei der Meldebogen durch die verunfallte Person direkt an das Dezernat Personal zu übermitteln ist. Die Meldebögen für drittverschuldete Ereignisse werden an das Landesamt für Steuern und Finanzen zur Prüfung von Schadensersatzansprüchen des Freistaates Sachsen weitergeleitet.
Erleiden Beamtinnen oder Beamte einen Dienstunfall, liegt die Zuständigkeit beim Landesamt für Steuern und Finanzen. Das notwendige Formular "Dienstunfalluntersuchung gemäß § 50 SächsBeamtVG" können Sie hier abrufen.
Weiterführende Informationen (einschließlich aller Vordrucke und Anträge) finden Sie auf der Homepage des Landesamtes für Steuern und Finanzen unter Dienstunfall.
Die ausgefüllten Vordrucke sind dann direkt an das
Landesamt für Steuern und Finanzen
Referat 333D Dienstunfallfürsorge
Stauffenbergallee 2
01099 Dresden
zu senden.
Unabhängig von der Zuständigkeit des Landesamtes für Steuern und Finanzen sollte die Fachkraft für Arbeitsscherheit über den Unfall informiert werden, wenn es um die Beseitigung von Mängeln am Arbeitsplatz oder an Einrichtungen der HTWK Leipzig geht.
Ist der Unfall auf ein Fremdverschulden zurückzuführen (z.B. Verkehrsunfälle, Glatteis, schadhafte Wegverhältnisse, Gebäudemängel), ist zusätzlich zu den o.g. Formularen der Meldebogen für drittverschuldete Ereignisse an das Dezernat Personal zu senden. Gleiches gilt für außerdienstliche Unfälle mit Fremdverschulden. Der „Meldebogen für drittverschuldete Ereignisse" wird vom Dezernat Personal an das Landesamt für Steuern und Finanzen zur Prüfung von Schadensersatzansprüchen des Freistaates Sachsen weitergeleitet.
Studierende an der HTWK Leipzig sind gem. § 2 Abs. 1 Nr. 8c SGB VII bei studienbezogenen Tätigkeiten, die im unmittelbaren zeitlichen und räumlichen Zusammenhang mit unserer Hochschule stehen, sowie auf den damit verbundenen Wegen bei der
Unfallkasse Sachsen
Rosa-Luxemburg-Straße 17 a
01662 Meißen
gesetzlich unfallversichert.
Dieser Unfallversicherungsschutz bezieht sich auf Personenschäden. Mit Ausnahme von Hilfsmitteln, z. B. Brillen, werden Sachschäden vom Unfallversicherungsträger grundsätzlich nicht ersetzt.
Gesetzlicher Unfallversicherungsschutz besteht auch bei der Teilnahme am Hochschulsport. Für betriebliche Praktika ist in der Regel der für das Praktikumsunternehmen zuständige Unfallversicherungsträger verantwortlich.
Wenn Sie einen Unfall erleiden, teilen Sie bitte der behandelnden Ärztin bzw. dem behandelnden Arzt mit, dass es sich um einen Unfall im Zusammenhang mit dem Besuch der Hochschule handelt. Zuzahlungen für Medikamente und Behandlungen entfallen damit.
Alle Unfälle sind anzeigepflichtig, unabhängig davon, ob eine ärztliche Behandlung erfolgt ist.
Melden Sie den Unfall bitte so schnell wie möglich der zuständigen Ansprechperson Ihrer Fakultät, an der Sie studieren. Bei einem Sportunfall sind die Mitarbeitenden des Hochschulsports der HTWK Leipzig zuständig.
Hier können Sie das Formular Unfallanzeige für Studierende abrufen.
