
Unfallmeldung an der HTWK Leipzig
Beschäftigte einschließlich Auszubildende, studentische und wissenschaftliche Hilfskräfte, Personen im Praktikum sowie Studierende der HTWK Leipzig sind bei Unfällen, die im unmittelbaren Zusammenhang mit der Arbeits- bzw. Studientätigkeit sowie den damit verbundenen Wegen stehen, über die Unfallkasse Sachsen gesetzlich versichert.
Erleiden Personen im Beamtenstatus einen Dienstunfall, ist das Landesamt für Steuern und Finanzen im Rahmen der Dienstunfallfürsorge zuständig.
Allgemeine Informationen können Sie auf der Homepage der Unfallkasse Sachsen abrufen.
Informationen und Formulare
Nachfolgend finden Sie weiterführende Informationen zum Unfallversicherungsschutz und die nach einem Unfall jeweils auszufüllenden Formulare für:
Beschäftigte sind nach § 2 Abs. 1 Nr. 1 SGB VII kraft Gesetzes unfallversichert. Der zuständige Unfallversicherungsträger für die Beschäftigten der HTWK Leipzig ist die
Unfallkasse Sachsen
Rosa-Luxemburg-Straße 17 a
01662 Meißen
Der Versicherungsschutz bezieht sich auf Personenschäden im Zusammenhang mit der Arbeitstätigkeit sowie den damit verbundenen Wegen. Mit Ausnahme von Hilfsmitteln, z. B. Brillen, werden Sachschäden vom Unfallversicherungsträger grundsätzlich nicht ersetzt.
Weitergehende Fragen können direkt an die Unfallkasse Sachsen (UKS) unter Tel. 03521/724-0 bzw. per Mail an
poststelle (at) uksachsen.de
gerichtet werden.
Ist eine ärztliche Behandlung erforderlich, teilen Sie der Ärztin oder dem Arzt bitte sofort mit, dass es sich um einen Arbeits- oder Wegeunfall handelt. Damit entfallen Zuzahlungen für Medikamente und Behandlungen unmittelbar.
Arbeits- und Wegeunfälle sind anzeigepflichtig. Bei Unfällen ohne ärztliche Behandlung ist keine Unfallanzeige mehr erforderlich. Dokumentieren Sie diese Unfälle entweder mithilfe des Meldeblocks „Dokumentation der Erste-Hilfe-Leistungen“ als datenschutzgerechten Ersatz für das Verbandsbuch oder mithilfe des elektronisch ausfüllbaren Formulars (PDF) dokumentiert werden. Senden Sie das ausgefüllte Dokument anschließend an die Fachkraft für Arbeitssicherheit.
Sollte im Nachgang noch ein Arztbesuch erforderlich werden, senden Sie die jeweils zutreffende, unterschriebene Unfallanzeige an die Fachkraft für Arbeitssicherheit.
Bei einem Unfall mit ärztlicher Behandlung und bis zu drei Tagen Arbeitsunfähigkeit füllen Sie eine kleine innerbetriebliche Unfallanzeige (PDF)aus. Bei einer Arbeitsunfähigkeit von mehr als drei Tagen füllen Sie eine eine große Unfallanzeige (PDF) aus. Lassen Sie das jeweilige Formblatt von Ihrer oder Ihrem Vorgesetzten beziehungsweise von der jeweils beauftragten Person unterschreiben und senden Sie es anschließend an die Fachkraft für Arbeitssicherheit.
Die Fachkraft für Arbeitssicherheit sendet die Unfallanzeige an die Unfallkasse Sachsen. Bei der großen Unfallanzeige holt sie zuvor die notwendige Unterschrift des Personalrats ein.
Ist der Unfall auf Fremdverschulden zurückzuführen, z. B. bei einem Verkehrsunfall, aufgrund von Glatteis, schadhaften Wegverhältnissen oder Gebäudemängeln, und besteht Arbeitsunfähigkeit, senden Sie zusätzlich zu den genannten Formularen den Meldebogen für drittverschuldete Ereignisse (PDF) aus. Lassen Sie das jeweilige Formblatt von Ihrer oder Ihrem Vorgesetzten beziehungsweise von der jeweils beauftragten Person unterschreiben und senden Sie es anschließend an die Fachkraft für Arbeitssicherheit.
Auch bei außerdienstlichen Unfällen mit Fremdverschulden füllen Sie den Meldebogen aus. Senden Sie ihn in diesem Fall direkt an das Dezernat Personal. Die Meldebögen für drittverschuldete Ereignisse werden an das Landesamt für Steuern und Finanzen zur Prüfung von Schadensersatzansprüchen des Freistaates Sachsen weitergeleitet.
Erleiden Beamtinnen oder Beamte einen Dienstunfall, liegt die Zuständigkeit beim Landesamt für Steuern und Finanzen. Dort können Sie auch das notwendige Formular "Dienstunfalluntersuchung gemäß § 50 SächsBeamtVG" (PDF) abrufen.
Weiterführende Informationen (einschließlich aller Vordrucke und Anträge) finden Sie auf der Homepage des Landesamtes für Steuern und Finanzen.
Senden Sie die ausgefüllten Vordrucke unmittelbar an das Dezernat Personal. Dieses holt die erforderlichen Stellungnahmen ein und leitet die Unterlagen an die Fachkraft für Arbeitssicherheit sowie an das Landesamt für Steuern und Finanzen weiter. Die Fachkraft für Arbeitssicherheit wird informiert, um erforderlichenfalls auf die Beseitigung von Mängeln am Arbeitsplatz oder an Einrichtungen der HTWK Leipzig hinzuwirken.
Ist der Unfall auf ein Fremdverschulden zurückzuführen (z.B. Verkehrsunfälle, Glatteis, schadhafte Wegverhältnisse, Gebäudemängel), ist zusätzlich zu den o.g. Formularen der Meldebogen für drittverschuldete Ereignisse (PDF) an das Dezernat Personal zu senden. Gleiches gilt für außerdienstliche Unfälle mit Fremdverschulden. Der „Meldebogen für drittverschuldete Ereignisse" wird vom Dezernat Personal an das Landesamt für Steuern und Finanzen zur Prüfung von Schadensersatzansprüchen des Freistaates Sachsen weitergeleitet.
Studierende an der HTWK Leipzig sind gem. § 2 Abs. 1 Nr. 8c SGB VII bei studienbezogenen Tätigkeiten, die im unmittelbaren zeitlichen und räumlichen Zusammenhang mit unserer Hochschule stehen, sowie auf den damit verbundenen Wegen bei der
Unfallkasse Sachsen
Rosa-Luxemburg-Straße 17 a
01662 Meißen
gesetzlich unfallversichert.
Dieser Unfallversicherungsschutz bezieht sich auf Personenschäden. Mit Ausnahme von Hilfsmitteln, z. B. Brillen, werden Sachschäden vom Unfallversicherungsträger grundsätzlich nicht ersetzt.
Gesetzlicher Unfallversicherungsschutz besteht auch bei der Teilnahme am Hochschulsport. Für betriebliche Praktika ist in der Regel der für das Praktikumsunternehmen zuständige Unfallversicherungsträger verantwortlich.
Wenn Sie einen Unfall erleiden, teilen Sie bitte der behandelnden Ärztin bzw. dem behandelnden Arzt mit, dass es sich um einen Unfall im Zusammenhang mit dem Besuch der Hochschule handelt. Zuzahlungen für Medikamente und Behandlungen entfallen damit.
Alle Unfälle sind gegenüber der HTWK Leipzig anzeigepflichtig, unabhängig davon, ob eine ärztliche Behandlung erfolgt ist.
Bitte melden Sie den Unfall so schnell wie möglich der zuständigen Ansprechperson Ihrer Fakultät, an der Sie studieren (z. B. der Dekanin oder dem Dekan). Bei einem Sportunfall sind die Mitarbeitenden des Hochschulsports der HTWK Leipzig zuständig. Diese leiten das von ihnen unterzeichnete Formular an die Fachkraft für Arbeitssicherheit weiter. Die Fachkraft für Arbeitssicherheit kümmert sich anschließend um die Weiterleitung an die Unfallkasse und an das Dezernat Studienangelegenheiten.
Hier können Sie das Formular Unfallanzeige für Studierende (PDF) abrufen.
